Informationen zur Trauung
Unterlagen für die Anmeldung zur Trauung
Wer in Österreich offiziell als Mann und Frau gelten will, muss sich standesamtlich das JA-Wort geben. Hier nun die wichtigsten Informationen rund um die standesamtliche und kirchliche Trauung, sowie der eingetragenen Partnerschaft
Standesamtliche Trauung
Die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung kann frühestens sechs Monate vor dem gewünschten Trauungstermin beim jeweiligen Standesamt vorgenommen werden. Am Standesamt folgt dann die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit, das sogenannte „Aufgebot“. Zur Anmeldung müssen beide zukünftigen Eheleute persönlich erscheinen und die gemeinsame Ehe beantragen.Folgende Unterlagen zur Anmeldung sind hierbei erforderlich
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grad
Wenn ihr euch bereits in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft befunden habt, benötigt ihr zusätzlich
- Heiratsurkunde der letzten früheren Ehe und/oder Partnerschaftsurkunde der letzten früher begründeten eingetragenen Partnerschaft
- Nachweis der Aufhebung oder Scheidung der letzten früheren Ehe, Urteil über die Auflösung der letzten früheren eingetragenen Partnerschaft oder Sterbeurkunde des Ehepartners/eingetragenen Partners
Wenn ihr ein oder mehrere gemeinsame uneheliche Kinder haben, braucht ihr zusätzlich
- Geburtsurkunden der gemeinsamen Kinder
- Vaterschaftsanerkenntnis der gemeinsamen Kinder (sofern der Vater auf der Geburtsurkunde noch nicht eingetragen ist)
- Nachweis der Staatsangehörigkeit
Kosten
Alle Gebühren und Abgaben für die Durchführung der Trauung sowie für die Heiratsurkunden sind gesetzlich auf Bundes- bzw. per Verordnung auf Bundes- und Landesebene geregelt. Die zu entrichteten Kosten können von Gemeinde zu Gemeinde voneinander abweichen.Namensführung
Bei der Anmeldung zur Trauung am Standesamt wäre es ratsam, sich auch schon Gedanken über die zukünftige Namensführung zu machen.Folgende Möglichkeiten gibt es hierbei
- Gemeinsamer Familienname
- Gemeinsamer Familienname mit Möglichkeit eines Doppelnamens für eine Person
- Getrennte Namensführung
- Doppelnamen für beide Ehepartner
Trauzeugen
Für die standesamtliche Trauung braucht man grundsätzlich keine Trauzeugen, jedoch hat man die Möglichkeit Trauzeugen zu nominieren. Diese müssen volljährig und der deutschen Sprache mächtig sein. Am Tag der Trauung wird von den Trauzeugen ein amtlicher Lichtbildausweis benötigt.Katholische Trauung
In der katholischen Kirche ist die Ehe bis zu Lebzeiten unauflöslich und verlangt die volle Treue.Erforderliche Unterlagen
- Taufscheine
- Geburtsurkunden
- Trauungsschein oder Heiratsurkunde der Eltern
- Meldezettel
- Personalausweise und Daten der Trauzeugen
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen
- Scheidungspapiere aller früheren Ehen oder Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn ein Partner bereits standesamtlich verheiratet war)
- Trauungsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners (wenn bereits eine kirchliche Trauung stattfand)
Evangelische Trauung
Die standesamtliche Hochzeit ist die Grundlage für eine evangelische Trauung. Mit der kirchlichen Feier wird das Paar für den gemeinsamen Lebensweg gesegnet.
Erforderliche Unterlagen
- Taufscheine
- Geburtsurkunden
- Zeit und Ort der standesamtlichen Eheschließung
- Daten der Trauzeugen
Eingetragene Partnerschaft
Bei der Gründung einer eingetragenen Partnerschaft müssen beide Partner gleichzeitig, sowie persönlich am Standesamt anwesend sein. Die Verpartnerung kann im feierlichen Rahmen, wie eine Hochzeit begangen werden. Die Dokumente werden dann vom zuständigen Standesamt überreicht.Erforderliche Unterlagen
- Amtlicher Lichtbildausweis
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Meldezettel
- Eventuell urkundlicher Nachweis akademischer Grade
Befand ihr euch zuvor bereits in einer Ehe oder in einer eingetragenen Partnerschaft, benötigt ihr zusätzlich
- Heiratsurkunden aller früheren Ehen und/oder Partnerschaftsurkunden
- Nachweis der Aufhebung oder Scheidung der früheren Ehe bzw. Urteil über die Auflösung der früheren eingetragenen Partnerschaft oder
- Sterbeurkunde des Ehepartners oder des eingetragenen Partners
Namensführung
Die Namensführung richtet sich nach jenen einer EheschließungNähere Informationen findet ihr auch unter: www.ja-ichwill.at